Individuelle Gesundheitsleistungen sind nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs, können jedoch vom Patienten nachgefragt und als Privatleistung nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Diese sogenannten IGeLeistungen können Teil eines Therapiekonzeptes sein, müssen aber von Patienten übernommen werden.

Besprechen Sie die gewünschten Leistungen mit uns! Wir beraten Sie gern.